Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Abschluß des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen als verbindlich an.

2 Bezahlung
2.1 Nach der Bestätigung wird eine Anzahlung von 25% der jeweiligen Buchungssumme fällig.
2.2 Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen.

3 Leistungen
3.1 Gegenstand des Reisevertrages sind die Beschreibungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesüblichkeiten und die Preisangaben im gültigen Prospekt.
3.2 Abänderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.
3.3 Die Firma Outdoor&Offroad ist kein Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts. Wir sind Mittler und Koordinator zwischen individualreisenden Offroadern und übernehmen die Betreuung Vorort.
3.4 Zur Verfügung gestelltes Fotomaterial ist zur Veröffentlichung freigegeben.

4 Leistungen und Preisänderungen
4.1 Da es sich bei den Reisen um Abenteuerreisen handelt, die naturgemäß besondere Risiken beinhalten, kann die Reiseleitung aus zwingenden Gründen Routen-, Zeit- und Leistungsänderungen durchführen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht.
4.2 Minderaufwendungen aus 4.1 werden dem Kunden erstattet.
4.3 Sollten aus unvorhergesehenen und unvermeidbaren Gründen Mehrkosten entstehen, so fallen diese zu Lasten des Kunden.

5 Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
5.2 Bei einem Rücktritt durch den Kunden entstehen folgende Ersatzansprüche vom Veranstalter zu Lasten des Kunden: Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, vom 28.- 14. Tag 50% des Reisepreises, vom 13. bis letzten Tag oder Nichtantritt 100% des Reisepreises.

6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
6.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen:
Vor Reisebeginn wenn
a) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
b) durch unvorhergesehene Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien oder Unfall/Krankheit des Veranstalters, die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist.
c) der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb einer gesetzlichen Frist nicht zahlt. In diesem Fall gelten die Entschädigungssätze aus 5.5.
6.2 In den Fällen 6.1 a) und b) erfolgt unverzügliche Rückerstattung der eingegangenen Zahlung(en) durch den Veranstalter.
6.3 Nach Reiseantritt wenn
a) der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch die Reiseleitung den Reiseverlauf nachhaltig stört, Mitreisende gefährdet oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.4 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
a) Bei irreparablen Schäden am Reisefahrzeug durch Unfall oder technischer Natur, die eine Weiterführung der Reise unmöglich machen, gelten 6.4 a) Satz 2. Bei Verzögerung durch notwendige Reparaturen kann der Kunde keinen Ersatz beanspruchen. Es gilt besonders 8.1.

7 Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für Reisevorbereitung und Abwicklung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Qrtsüblichkeiten der jeweiligen Reiseländer. Der Veranstalter haftet nicht für die im Rahmen der Abenteuerreise begründeten Risiken und für Unfälle jeder Art.
7.2 Die Haftung ist maximal auf den Reisepreis beschränkt.
7.3 Wg. des Adventures Charakters findet das dt. Reiserecht, insbesondere die Insolvenz Absicherung, keine Anwendung.
8 Mitwirkungspflicht
8.1 Der Kunde verpflichtet sich bei auftretenden Schwierigkeiten und Schäden als Folge der besonderen Art der Reise (Abenteuerreise) nach besten Kräften bei der Beseitigung mitzuhelfen.
8.2 Den Anordnungen der Reiseleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

9 Pass-, Visa., Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Der Kunde ist für die Einhaltung dieser selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9.2 Die vom Veranstalter zu diesem Komplex gemachten Angaben sind nicht bindend, sondern nur als Hilfestellung zu verstehen. Es gilt 9.1.

10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11 Gerichtsstand ist Helmstedt