| 1 Abschluß
des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen als verbindlich
an.
2 Bezahlung
2.1 Nach der Bestätigung wird eine Anzahlung von 25% der jeweiligen
Buchungssumme fällig.
2.2 Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen.
3 Leistungen
3.1 Gegenstand des Reisevertrages sind die Beschreibungen unter Berücksichtigung
der jeweiligen Landesüblichkeiten und die Preisangaben im gültigen
Prospekt.
3.2 Abänderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie
vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.
3.3 Die Firma Outdoor&Offroad ist kein Reiseveranstalter im Sinne
des deutschen Reiserechts. Wir sind Mittler und Koordinator zwischen individualreisenden
Offroadern und übernehmen die Betreuung Vorort.
3.4 Zur Verfügung gestelltes Fotomaterial ist zur Veröffentlichung
freigegeben.
4 Leistungen und Preisänderungen
4.1 Da es sich bei den Reisen um Abenteuerreisen handelt, die naturgemäß
besondere Risiken beinhalten, kann die Reiseleitung aus zwingenden Gründen
Routen-, Zeit- und Leistungsänderungen durchführen. Ein Ersatzanspruch
des Kunden besteht nicht.
4.2 Minderaufwendungen aus 4.1 werden dem Kunden erstattet.
4.3 Sollten aus unvorhergesehenen und unvermeidbaren Gründen Mehrkosten
entstehen, so fallen diese zu Lasten des Kunden.
5 Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
5.2 Bei einem Rücktritt durch den Kunden entstehen folgende Ersatzansprüche
vom Veranstalter zu Lasten des Kunden: Rücktritt bis 4 Wochen vor
Reisebeginn 25% des Reisepreises, vom 28.- 14. Tag 50% des Reisepreises,
vom 13. bis letzten Tag oder Nichtantritt 100% des Reisepreises.
6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
6.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen:
Vor Reisebeginn wenn
a) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
b) durch unvorhergesehene Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen,
politische Unruhen, Epidemien oder Unfall/Krankheit des Veranstalters,
die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist.
c) der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung
innerhalb einer gesetzlichen Frist nicht zahlt. In diesem Fall gelten
die Entschädigungssätze aus 5.5.
6.2 In den Fällen 6.1 a) und b) erfolgt unverzügliche Rückerstattung
der eingegangenen Zahlung(en) durch den Veranstalter.
6.3 Nach Reiseantritt wenn
a) der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch die Reiseleitung den Reiseverlauf
nachhaltig stört, Mitreisende gefährdet oder sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.4 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
a) Bei irreparablen Schäden am Reisefahrzeug durch Unfall oder technischer
Natur, die eine Weiterführung der Reise unmöglich machen, gelten
6.4 a) Satz 2. Bei Verzögerung durch notwendige Reparaturen kann
der Kunde keinen Ersatz beanspruchen. Es gilt besonders 8.1.
7 Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für Reisevorbereitung
und Abwicklung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der
Qrtsüblichkeiten der jeweiligen Reiseländer. Der Veranstalter
haftet nicht für die im Rahmen der Abenteuerreise begründeten
Risiken und für Unfälle jeder Art.
7.2 Die Haftung ist maximal auf den Reisepreis beschränkt.
7.3 Wg. des Adventures Charakters findet das dt. Reiserecht, insbesondere
die Insolvenz Absicherung, keine Anwendung.
8 Mitwirkungspflicht
8.1 Der Kunde verpflichtet sich bei auftretenden Schwierigkeiten und Schäden
als Folge der besonderen Art der Reise (Abenteuerreise) nach besten Kräften
bei der Beseitigung mitzuhelfen.
8.2 Den Anordnungen der Reiseleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
9 Pass-, Visa., Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Der Kunde ist für die Einhaltung dieser selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten.
9.2 Die vom Veranstalter zu diesem Komplex gemachten Angaben sind nicht
bindend, sondern nur als Hilfestellung zu verstehen. Es gilt 9.1.
10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11 Gerichtsstand ist Helmstedt
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